Seebornstraße 2a
Das zweiteilige, in das Gebäude integrierte Bildhäuschen aus rotem Sandstein sitzt auf einem aus Sandsteinquadern gemauerten Sockel. Auf ein dreifach profiliertes Gesims folgt eine segmentbogige, mit einem gusseisernen Gitter verschlossene Nische, in der sich die Figur einer Lourdes-Madonna befindet. Darüber gibt es eine zweite, halbrund gewölbte, aber leere Nische. Das Bildhäuschen trägt ein flaches Satteldach mit Gesims. Über den Aufstellungsgrund und das Alter des Bildhäuschens ist wenig bekannt. Einer Chronik zufolge wurde es 1881 beim Neubau des Hauses Seebornstraße 2 in die Hauswand eingelassen.
Quelle:
Ina Gutzeit/Hauke Kenzler: Kreisfreie Stadt Aschaffenburg. Ensembles, Baudenkmäler, Bodendenkmäler (Denkmäler in Bayern. VI. Unterfranken, 71), München 2015, S. 312.
Die Seebornstraße hieß bis zur Eingemeindung Schweinheims 1939 Fischergasse.
Der Straßenname ist vermutlich in Seebornstraße geändert worden um Verwechslungen mit der Aschaffenburger Fischergasse zu vermeiden. Der Name dürfte vom Seeborn abgeleitet sein, der im Urkatasterplan um 1845 an der heutigen Seebornstraße zwischen den Anwesen mit den Hausnummern 38 und 40 verzeichnet ist und der zum Hensbach hin einen rechteckigen, ca. 600 Quadratmeter großen, wohl der Fischerei dienenden „See“ gespeist hat. Eine ähnliche Anlage ist im Urkataster auch an der Fischergasse im nahen Haibach verzeichnet.