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Die Bayerische Verfassung von 1818 wird in Aschaffenburg verkündet

Zum Geburtstag des Staatsoberhaupts war es üblich, neben einem feierlichen Hochamt in der Stiftskirche ein Festmahl mit geladenen Gästen abzuhalten. Seit dem 1. Juli 1814 war das Staatsoberhaupt König Maximilian I. von Bayern (1756-1825), der am 27. Mai 1818 seinen 62. Geburtstag feiern konnte. Der 27. Mai 1818 war ein besonderer Geburtstag, da der König zu diesem Anlass die neue Bayerische Verfassung verkünden ließ. Die Stadtpfarrer nahmen vom gesamten Personal der Stadtverwaltung, der königlichen Justiz und der Polizeistellen den Eid ab. Anschließend wurde ein Gottesdienst mit Tedeum gefeiert, bei dem sämtliche Militär- und Zivilautoritäten anwesend waren. Danach wurde eine militärische Parade abgehalten. Abends wurde im „vollständig beleuchteten“ Theater eine Oper aufgeführt.

In der neuen Verfassung war das monarchische Prinzip verankert: Der Bayerische König war nicht nur Staatsoberhaupt und Repräsentationsfigur, sondern hatte auch die Exekutivgewalt: Er konnte die Minister berufen und entlassen. Die großen Gewinner der Verfassung waren die Städte und Gemeinden: Sie erhielten mehr Selbstverwaltungsrechte. Der neue Magistrat sollte demnach aus dem Bürgermeister, ein oder zwei rechtskundigen Räten, einem Stadtschreiber und acht bis zehn Magistratsräten bestehen, ferner wurde das Gremium der Gemeindebevollmächtigten installiert. Die Volksvertretung („Ständeversammlung“ = die Abgeordneten) erhielt das Steuerbewilligungsrecht und eine entscheidende Mitwirkung an der Gesetzgebung, daneben das Petitions- und Beschwerderecht. In der Verfassung wurde auch die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und die Unabsetzbarkeit der Richter verankert.

Das Königreich Bayern war damit eine „konstitutionelle Monarchie“, d.h. der König war alleiniger Träger der Staatsgewalt, jedoch bei der Ausübung dieser Rechte durch Bestimmungen der Verfassung eingeschränkt. Das Königreich Bayern hatte nun eine funktionstüchtige Verfassung, die fast 100 Jahre Bestand hatte. Zu dieser Verfassung wurde in Gaibach (heute Stadtteil von Volkach) eine 32 Meter hohe Konstitutionssäule nach Plänen von Leo von Klenze (1784-1864) errichtet. Die Grundsteinlegung fand am 26. Mai 1821 statt, die Einweihung erfolgte am 22. August 1828. Fahren Sie doch einmal hin, wenn Sie in der Gegend sind!

Quellen:

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg, Aschaffenburger Zeitung 1818, Nr. 127, 28. Mai, S. [1].

Ingo Donnhauser: „Lange leb‘ Er unter Bayern“ – öffentliche Festveranstaltungen zu Herrscherjubiläen in Aschaffenburg (1802-1848), in: Mitteilungen aus dem Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg 9 (2008-2010), S. 291-313, https://stadtarchiv-aschaffenburg.de/mitteilungen-aus-dem-stadt-und-stiftsarchiv-2-2-2

Peter Claus Hartmann: Bayerns Weg in die Gegenwart, 3. Auflage, Regensburg 2012, S. 376-378.

Max Spindler: Handbuch der bayerischen Geschichte IV/1: Das Neue Bayern. Von 1800 bis zur Gegenwart, S. 113-126.

Bilder:

https://de.wikipedia.org/wiki/Konstitutionss%C3%A4ule_(Gaibach)

https://de.wikipedia.org/wiki/Leo_von_Klenze

https://de.wikipedia.org/wiki/Maximilian_I._Joseph_(Bayern)

 

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