{"id":7572,"date":"2023-06-07T11:43:51","date_gmt":"2023-06-07T09:43:51","guid":{"rendered":"https:\/\/aschaffenburgzweinull.stadtarchiv-digital.de\/?p=7572"},"modified":"2024-07-25T07:20:01","modified_gmt":"2024-07-25T05:20:01","slug":"dossier-paul-scheppler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/aschaffenburgzweinull.stadtarchiv-digital.de\/dossier-paul-scheppler\/","title":{"rendered":"Dossier Paul Scheppler"},"content":{"rendered":"<p>Schepplerweg (Innenstadt), benannt 1957 nach<\/p>\n<p><strong>Paul Rudolf Scheppler (1883 \u2013 1950)<\/strong><\/p>\n<p>Jurist, \u201eAschaffenburg und das Kurmainzer Recht\u201c (posthum ver\u00f6ffentlicht 1973) (<a href=\"https:\/\/aschaffenburgzweinull.stadtarchiv-digital.de\/schepplerweg\/\">Umwidmung der Stra\u00dfe im Jahr 2024<\/a>)<\/p>\n<ul>\n<li>* 28. Februar 1883 in Aschaffenburg<\/li>\n<li>1889 \u2013 1892 Besuch der Volksschule in Aschaffenburg<\/li>\n<li>1893 \u2013 1902 Besuch des Humanistischen Gymnasiums in Aschaffenburg<\/li>\n<li>1902 \u2013 1906 Studium der Rechtswissenschaft, Geschichte und Staatswissenschaft in W\u00fcrzburg und M\u00fcnchen<\/li>\n<li>1909 Promotion zum Dr. jur. et rer. Pol<\/li>\n<li>1910 juristisches Staatsexamen in M\u00fcnchen<\/li>\n<li>1911 Rechtsanwalt in M\u00fcnchen<\/li>\n<li>1912 \u2013 1919 K\u00f6niglich-Bayerischer Amtsanwalt am Amtsgericht Reichenhall<\/li>\n<li>1914 Heirat mit Hedwig Stangl<\/li>\n<li>1914 \u2013 1918 Kriegsdienst als Frontoffizier (Frankreich und Belgien), 1915 bef\u00f6rdert zum Oberleutnant<\/li>\n<li>1919 \u2013 1922 Amtsrichter (Amtsgerichtsrat) am Amtsgericht Dorfen bei M\u00fchldorf\/Inn<\/li>\n<li>1920 Mitglied des Deutschnationalen Volksvereins M\u00fcnchen (Ortsgruppe der bayerischen Mittelpartei)<\/li>\n<li>1922 \u2013 1930 Amtsrichter am Amtsgericht M\u00fcnchen<\/li>\n<li>1926 \u2013 1930 Vorsitzender des Landesverbands der bayerischen Amtsrichter<\/li>\n<li>1928 \u2013 1933 Teil des Vorstands des bayerischen Richtervereins<\/li>\n<li>1930 \u2013 1945 Richter am Landgericht M\u00fcnchen I, zun\u00e4chst als Landgerichtsrat, 1935 bef\u00f6rdert zum Direktor<\/li>\n<li>1933 Ver\u00f6ffentlichungen \u201eRichter und Nationalsozialismus\u201c (Deutsche Richterzeitung) und \u201eDie Aufl\u00f6sung des bayerischen Richtervereins\u201c (V\u00f6lkischer Beobachter)<\/li>\n<li>1933 \u2013 1935 Mitglied der SA<\/li>\n<li>1933 \u2013 1945 Mitglied der NSDAP [Nr. 3 214 964]<\/li>\n<li>1933 \u2013 1945 Mitglied im Bund nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) bzw. NS-Rechtswahrerbund (NSRB), darin zeitweise stellvertretender Ortsgruppenleiter, Gaupressewart 1934 \u2013 1935, Ehrenrichter 1936 \u2013 1937<\/li>\n<li>1933 \u2013 1945 Mitglied des RLB<\/li>\n<li>1934 \u2013 1945 Mitglied der NSV sowie des Reichsbunds der Deutschen Beamten<\/li>\n<li>1936 Dienstfahrt mit Referendaren nach Danzig<\/li>\n<li>1938 \u2013 1945 Mitglied des NS Altherrenbunds<\/li>\n<li>1939 \u00e4ltester Sohn Wolfgang stirbt im Krieg<\/li>\n<li>1939 \u2013 1940 Kriegsgerichtsrat, Feldgericht des komm. Generals und Befehlshabers im Luftgau 7<\/li>\n<li>1945 juristische Hilfskraft bei Rechtsanwalt Hein Mayer, M\u00fcnchen<\/li>\n<li>1947 Antrag auf Ruhestandsversetzung<\/li>\n<li>\u2020 27. M\u00e4rz 1950 in M\u00fcnchen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ehrungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Auszeichnungen vor, w\u00e4hrend und nach dem Ersten Weltkrieg: Bayerische Prinzregent Luitpold Medaille (1911), Eisernes Kreuz II. Klasse (1914), Bayerischer Milit\u00e4r Verdienstorden IV mit Schwertern (1915), Eisernes Kreuz I. Klasse (1917), Kriegsdenkm\u00fcnze 1914\/18 des Kyffh\u00e4user Bunds mit Schlachtenspangen (Lothringen, Arras, Somme, Flandern)<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wirken vor 1933<\/strong><\/p>\n<p>Der in Aschaffenburg geborene und aufgewachsene Jurist Paul Rudolf Scheppler war 1922 als Amtsrichter nach M\u00fcnchen berufen worden, wo er ab 1930 (zum Landgerichtsrat ernannt) am Landgericht M\u00fcnchen I als Richter t\u00e4tig war (BArch, R 3001\/73920). Er hatte bereits Teile seiner Studienzeit in der bayerischen Hauptstadt verbracht und hier vor dem Ersten Weltkrieg zun\u00e4chst als Rechtsanwalt gearbeitet. Seit 1914 war Paul Scheppler verheiratet mit Hedwig Stangl, das Ehepaar hatte zwei S\u00f6hne (1918 \u2013 1939 und *1919). Am Ersten Weltkrieg nahm er als Frontoffizier teil und erhielt daf\u00fcr mehrere Auszeichnungen. Seiner Heimatstadt Aschaffenburg blieb Paul Scheppler Zeit seines Lebens verbunden; er ver\u00f6ffentlichte zahlreiche Beitr\u00e4ge zu lokalhistorischen Themen und zu seiner Familiengeschichte.<\/p>\n<p><strong>Wirken in der NS-Zeit<\/strong><\/p>\n<p>Das berufliche Wirken und die Mitgliedschaften Paul Schepplers in NS-Organisationen lassen sich anhand von unterschiedlichen Quellen aus verschiedenen Archivbest\u00e4nden rekonstruieren, darunter Personalakten und politische Beurteilungen aus der NS-Zeit sowie die au\u00dferordentlich umfangreichen Entnazifizierungsakten, darunter auch Teile aus seinem Nachlass im SSAA. Bemerkenswert ist die in der Klageschrift der Spruchkammer III M\u00fcnchen vom 10. Januar 1947 beantragte Einreihung Paul Schepplers in die Gruppe 1 der \u201eHauptschuldigen\u201c (!) aufgrund nachweisbarer \u00c4mter in NS-Organisationen.<\/p>\n<p>Paul Scheppler trat im Fr\u00fchjahr 1933 der NSDAP bei (Mitglieds-Nr. 3 214 964, Ortsgruppe M\u00fcnchen, Eintritt datiert auf 01.05.1933) und im Oktober 1933 der SA (aufgrund seines fortgeschrittenen Alters Eingruppierung in die SA-Reserve, Sturm 8\/RS). Auf eigenen Wunsch trat er im Oktober 1935 aus der SA aus. Er war Mitglied der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), des Reichsluftschutzbunds (RLB) und des NS-Altherrenbunds der Deutschen Studenten.<\/p>\n<p>Als Beamter war er organisiert im Reichsbund Deutscher Beamter (RDB), als Jurist im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ), der 1936 in NS-Rechtswahrerbund (NSRB) umbenannt wurde. Eine Organisation im NSRB war nicht verpflichtend; die fehlende Mitgliedschaft konnte jedoch als Mangel an nationalsozialistischer Gesinnung ausgelegt werden. Paul Scheppler war allerdings nicht nur einfaches Mitglied des BNSDJ bzw. des NSRB, sondern war zeitweise stellvertretender Ortsgruppenleiter, Pressereferent bzw. Gaupressewart (1934 \u2013 1935), Referent f\u00fcr Referendarschulung im Gaustab des BNSDJ sowie Vorsitzender des Gauehrengerichts (1936 \u2013 1937). In einem Gesuch auf Bef\u00f6rderung vom 9. Oktober 1934 gab Paul Scheppler seine derzeitigen \u00c4mter an und ordnete seine Einstellung zum Nationalsozialismus ein:<\/p>\n<p>\u201eEs war mir auch selbstverst\u00e4ndlich, dass ich mich sofort in die NSDAP f\u00f6rmlich aufnehmen lie\u00dfe, als dies f\u00fcr einen Strafrichter eben m\u00f6glich wurde, dass ich ferner auch auf eine Anregung von befreundeter Seite \u201aum ein Beispiel f\u00fcr die j\u00fcngeren Richter zu geben\u2018, mich als alter Soldat in die aktive SA aufnehmen lie\u00df, der ich auch heute noch im Reservesturm angeh\u00f6re. Auf meine gehobene Stellung im Richterverein habe ich neidlos verzichtet. Es war mir aber doch eine Anerkennung f\u00fcr meine fr\u00fchere T\u00e4tigkeit, dass ich ganz ohne mein Zutun zuerst zum st[ellvertretenden] Leiter der Ortsgruppe III des BNSDJ u[nd] am 15.9.34 zum Gaupressewart ernannt worden bin. Ich habe das letztere Amt trotz meiner schon fortgeschrittenen Jahre u[nd] sonstigen vielen Arbeit im Interesse der Rechtsfront \u00fcbernommen u[nd] unterziehe mich derzeit der gewiss nicht geringen Arbeit der pressem\u00e4\u00dfigen Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der M\u00fcnchner Gautagung\u201c (BArch, R 3001\/73920).<\/p>\n<p>Auf eigenen Wunsch hin wurde er im M\u00e4rz 1935 vom Amt des Pressereferenten entbunden \u2013 \u201eund mit sofortiger Wirkung in den Gaustab\u201c berufen. Als besonderes T\u00e4tigkeitsgebiet bekam er hier die Referendarschulung zugewiesen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem war Paul Scheppler ma\u00dfgeblich beteiligt an der \u00dcberf\u00fchrung des bayerischen Richtervereins, dessen langj\u00e4hriges Vorstandsmitglied er war, in den BNSDJ. In dem zitierten Schreiben von Oktober 1934 beschrieb er, wie er auf einer Vorstandssitzung im M\u00e4rz 1933 f\u00fcr eine rasche Eingliederung des Richtervereins in die nationalsozialistische Bewegung warb, seine Antr\u00e4ge aber zun\u00e4chst keinerlei Unterst\u00fctzung erhielten:<\/p>\n<p>\u201eAls ich mich dann am Schluss erhob u[nd] mit l\u00e4ngeren Darlegungen u[nd] begeisternden Worten den Antrag stellte, der Richterverein m\u00f6ge sich sofort der deutschen Freiheitsbewegung anschlie\u00dfen, begegnete ich eisigem Schweigen u[nd] dann der Ablehnung. [\u2026] Diese Tatsachen brachten mich zu der \u00dcberzeugung, dass die Zeit des Richtervereins abgelaufen sei. Ich arbeitete nun zusammen mit dem jetzigen OberRegRat im Jus[tiz] Min[isterium] Dr. Strauss u[nd] dem Ob[er] Staatsanwalt Sprick an der \u00dcberf\u00fchrung des Richtervereins in den BNSDJ.\u201c<\/p>\n<p>Seinen \u201enicht geringen Einfluss insbesondere bei den j\u00fcngeren Kollegen\u201c habe er aufgeboten, um die \u2013 keineswegs selbstverst\u00e4ndliche \u2013 geordnete Eingliederung der Richter in den BNSDJ durchzuf\u00fchren. Der Liquidation des bayerischen Richtervereins widmete er auch einen Beitrag im V\u00f6lkischen Beobachter. \u00dcber das Verh\u00e4ltnis von \u201eRichter und Nationalsozialismus\u201c verfasste er bereits 1933 einen Aufsatz in der Deutschen Richterzeitung. In Wortwahl und Duktus ist der Beitrag verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig neutral gehalten (im Gegensatz zu einem komplement\u00e4r im Heft ver\u00f6ffentlichten, inhaltlich wie sprachlich ganz in der NS-Ideologie verhafteten Aufsatz eines Kollegen zum gleichen Thema). Als Richter sah sich Paul Scheppler auch dem NS-Regime gegen\u00fcber in der Verantwortung:<\/p>\n<p>\u201eDer Richter ist Diener der Allgemeinheit und H\u00fcter der Gesetze. Es ist selbstverst\u00e4ndlich, da\u00df er den Staat, dessen Gesetze er anwendet, so wie er jeweils besteht, ohne Einschr\u00e4nkung anerkennt. Denn es ist seine Aufgabe, die Autorit\u00e4t zu st\u00fctzen, das Ansehen der Gesetze zu wahren und Gehorsam und Hingabe an den Staat zu f\u00f6rdern. Der Richter wird daher dem neuen deutschen Staat mit allen Kr\u00e4ften dienen\u201c (Richter und Nationalsozialismus [II.]. In: Deutsche Richterzeitung 25 [1933], S. 131).<\/p>\n<p>Die angestrebte Bef\u00f6rderung zum Landgerichtsdirektor am Landgericht M\u00fcnchen I erfolgte Ende 1935. Seit Oktober 1934 bekleidete Paul Scheppler dort auch das (neue) Amt des \u201eLeiters der Referendargemeinschaften\u201c. Er widmete sich der Betreuung junger Kollegen, mit denen er auch Bildungsfahrten nach Danzig und K\u00f6nigsberg unternahm. In dem zitierten Gesuch um Bef\u00f6rderung vom Oktober 1934 nannte er unter der \u00dcberschrift \u201eNeben\u00e4mter\u201c eine weitere Funktion, die er zus\u00e4tzlich zu seiner richterlichen T\u00e4tigkeit aus\u00fcbte: \u201eTrotz dieser vielen dienstlichen Arbeit war ich st\u00e4ndig noch anderweitig t\u00e4tig. So geh\u00f6re ich dem Sondergericht seit seiner Errichtung als Beisitzer an.\u201c<\/p>\n<p>Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs war Paul Scheppler einige Monate als Kriegsgerichtsrat im Dienst der Luftwaffe t\u00e4tig (Feldgericht des kommandierenden Generals und Befehlshabers im Luftgau VII, offiziell tradierter Zeitraum: 26.08.1939 bis 05.02.1940). Er kehrte anschlie\u00dfend an das Landgericht M\u00fcnchen zur\u00fcck. \u00dcber seine T\u00e4tigkeit als Kriegsgerichtsrat lie\u00dfen sich dar\u00fcber hinaus keine Informationen ermitteln.<\/p>\n<p>In tradierten dienstlichen wie politischen Beurteilungen stand seine fachliche Qualifikation au\u00dfer Frage. \u201eSeine F\u00e4higkeiten \u00fcberragen den Durchschnitt; er fa\u00dft rasch auf; sein Urteil ist sicher und treffend\u201c, hei\u00dft es etwa in der \u201eDienstlichen Beurteilung\u201c vom 29. November 1933, die mit folgender abschlie\u00dfenden Beurteilung endet: \u201eEr eignet sich zur Bef\u00f6rderung auf jede Richterstelle der Besoldungsgruppe A 2 auch an sehr gro\u00dfen Gerichten, insbesondere in M\u00fcnchen. Dr. Scheppler bietet die Gew\u00e4hr daf\u00fcr, da\u00df er jederzeit r\u00fcckhaltlos f\u00fcr den nationalen Staat eintritt\u201c (BArch, R 3001\/73920).<\/p>\n<p>Im Februar 1942 ergingen aus dem Gaupersonalamt der NSDAP (M\u00fcnchen-Oberbayern) streng vertrauliche Anfragen zur politischen Beurteilung von Richter Paul Scheppler an unterschiedliche Stellen (BArch, R 9361-II\/1085878). Es ging darin um die \u201epolitische Haltung der Richter in Bef\u00f6rderungsstellen\u201c, um deren \u201epolitische Zuverl\u00e4ssigkeit\u201c. Seitens des angefragten Gaurechtsamts sowie des Gauamts f\u00fcr Beamte der NSDAP ergingen positive Beurteilungen. Hervorgehoben wurden in den standardisierten Frageb\u00f6gen Paul Schepplers \u00c4mter im NSRB (auch wenn sie noch zu Zeiten des BNSDJ ausge\u00fcbt wurden). Verwiesen wurde auch auf den \u201eVorsitz des Gauehrengerichts\u201c, den er demnach vom 01.02.1936 bis 10.06.1937 inne hatte, ohne n\u00e4her darauf einzugehen. Seit 13.03.1936 sei Paul Scheppler zudem \u201eReferent f\u00fcr Referendarschulung im Gaustab\u201c. Unter dem abschlie\u00dfenden \u201eAusf\u00fchrlichen Gesamturteil\u201c des Gaurechtsamts hei\u00dft es:<\/p>\n<p>\u201eIn allen seinen dienstlichen Verwendungen hat er sich bestens bew\u00e4hrt. Gewandtheit, bestimmtes Auftreten, sichere Verhandlungsf\u00fchrung und gewinnende Umgangsformen zeichnen ihn aus. Sein Charakter ist aufrichtig und offen. Als Leiter der Referendararbeitsgemeinschaften hat er sich jederzeit bestens bew\u00e4hrt, insbesondere war er stets darauf bedacht, den Jungjuristen nat. soz. Ideengut einzupr\u00e4gen. In politischer Hinsicht sind in seine Zuverl\u00e4ssigkeit keine Zweifel zu setzen. F\u00fcr den Fernstehenden macht Sch[eppler] einen etwas abweisenden und reservierten Eindruck. Gleichwohl ist er ein durchaus mitf\u00fchlender und sozial denkender Mensch. Sch[eppler] verdient wohl eine weitere F\u00f6rderung\u201c (07.04.1942, Gaurechtsamt der NSDAP, Gauamtsleiter Helm, BArch, R 9361-II\/1085878).<\/p>\n<p>Zu einer anderen Einsch\u00e4tzung kam der angefragte Leiter der NSDAP-Ortsgruppe Siegestor. \u201eNach der Anschauung des zust\u00e4ndigen Zellenleiters kein Parteigenosse mit dem Herzen, mehr Karteigenosse, aus Opportunit\u00e4tsgr\u00fcnden\u201c, hei\u00dft es hier. Paul Scheppler sei unzug\u00e4nglich, eine \u201efreudige, freiwillige Mitarbeit\u201c in der Ortsgruppe sei keineswegs gew\u00e4hrleistet und er sei zudem ein \u201eschlechter Spender bei Sammlungen\u201c. Handschriftlich wurde von Ortsgruppenleiter August Mayer erg\u00e4nzt: \u201e[\u2026] ich m\u00f6chte dringend raten, den Mann <u>nicht zu hoch kommen<\/u> zu lassen\u201c (Hervorhebung im Original). Daraufhin ergingen entsprechende Nachfragen an die Gau\u00e4mter, die sich lobend \u00fcber die politische Einstellung von Paul Scheppler ge\u00e4u\u00dfert hatten. Diese sahen keinen Anlass, ihre Beurteilungen \u201ein irgendeiner Weise zu \u00e4ndern\u201c.<\/p>\n<p>Tradiert findet sich in den Akten des Bundesarchivs auch die von Paul Scheppler handschriftlich ausgef\u00fcllte \u201eParteistatistische Erhebung 1939\u201c. Darin gab er seine Mitgliedschaft in der NSDAP sowie in der SA (1933 \u2013 1935) an, ebenfalls die oben genannten Mitgliedschaften in den weiteren NS-Organisationen. Ein Amt in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen gab er jedoch nicht an; der zweiseitige Bogen ist unterschrieben, aber nicht datiert; abgefragt wurden nur aktuell ausgef\u00fchrte \u00c4mter und politische Leitungsfunktionen (BArch, R 9361-II\/1085878).<\/p>\n<p><strong>Entnazifizierungsverfahren<\/strong><\/p>\n<p>Die tradierte Spruchkammerakte im Staatsarchiv M\u00fcnchen umfasst weit \u00fcber 200 Seiten (StA M\u00fcnchen, SpkA K 1597). Erg\u00e4nzt wird dieser Bestand durch umfangreiches tradiertes Material aus Paul Schepplers Nachlass (SSAA, NL 130, 10), darunter auch Durchschl\u00e4ge von Eingaben und Briefen, die die Informationslage nochmals erweitern. In mehreren ausf\u00fchrlichen Schreiben gab Richter Scheppler in der Nachkriegszeit Auskunft \u00fcber sein Verh\u00e4ltnis zum Nationalsozialismus. Ein erstes zehnseitiges Statement (\u201eVerteidigungsschrift in eigener Sache\u201c) datiert auf den 25. Oktober 1945, also ein halbes Jahr vor dem Ausf\u00fcllen des Meldebogens im Rahmen des Entnazifizierungsverfahrens am 26. April 1946. Mit den Ausf\u00fchrungen wollte er einer \u201em\u00f6glicherweise geplante[n] Nichtwiederverwendung meiner Person als Richter\u201c entgegenwirken. Einleitend hei\u00dft es darin:<\/p>\n<p>\u201eAus den nachstehenden Darlegungen geht hervor, dass ich weder in der NSDAP noch in einer der angeschlossenen Organisationen jemals aktiv t\u00e4tig gewesen bin. Es geht weiter daraus hervor, dass ich durch meine Parteizugeh\u00f6rigkeit zwar viele Unannehmlichkeiten aber keine Vorteile hatte, dass ich mich innerlich sehr bald von der Partei abwandte u[nd] in meinem Machtbereich ungerechten Massnahmen der Partei entsprechenden Widerstand entgegengesetzt habe. Ich habe in dieser Richtung mehr getan als manch Anderer, der sich zwar weise der Partei ferne hielt, aber schweigend sich beugte u[nd] heute stolz als \u201aunbelasteter Mann\u2018 sein Haupt erhebt.\u201c<\/p>\n<p>Im Folgenden \u00e4u\u00dferte sich Paul Scheppler zu seinem Eintritt in NSDAP und SA sowie zu seinen Mitgliedschaften in weiteren NS-Organisationen. Er legte Wert darauf, nie aktiv t\u00e4tig gewesen zu sein und berichtete von Konflikten mit dem NSDAP-Ortsgruppenleiter Mayer. Des Weiteren nannte er Beispiele daf\u00fcr, Juden aktiv geholfen und in seiner T\u00e4tigkeit als Richter Gegner des Regimes unterst\u00fctzt sowie sich gegen den Einfluss der Partei gewappnet zu haben (Sachverhalte und erinnerte Wortlaute von Gespr\u00e4chen lassen sich teilweise nicht verifizieren). Die ihm angebotene \u00dcbernahme einer Abteilung des Sondergerichts habe er 1943 abgelehnt, wiederholt Kritik am Regime ge\u00fcbt und w\u00e4hrend des Kriegs \u201eviel pers\u00f6nliches Ungl\u00fcck\u201c erlitten, darunter der Tod seines \u00e4ltesten Sohnes.<\/p>\n<p>Als Vorwurf gelten lassen k\u00f6nne er einzig, nicht aus der NSDAP formell ausgetreten zu sein \u2013 auch wenn er sich von der Partei schnell innerlich distanziert habe (da er ab 1. Juli 1944 keine Beitr\u00e4ge mehr gezahlt habe, habe er \u201enach internen Vorschriften [\u2026] als aus der Partei ausgetreten\u201c gegolten, so seine Argumentation, Seite 3). Er nannte den Konflikt mit Ortsgruppenleiter Mayer als Beleg f\u00fcr seine Distanz zur Partei. Zu den Gr\u00fcnden f\u00fcr seinen Eintritt in die NSDAP erl\u00e4uterte er unter anderem:<\/p>\n<p>\u201eIch hielt Hitler f\u00fcr das Werkzeug der Vorsehung um den Parteihader zu beenden, den 5 \u00bd Mill. Arbeitslosen wieder Brot zu verschaffen, durch Vers\u00f6hnung der Arbeiterschaft mit dem Staat den drohenden Kommunismus zu verhindern u[nd] das gequ\u00e4lte u[nd] zerrissene deutsche Volk in friedlicher Arbeit zu den Quellen seines wahren Wesens zur\u00fcckzuf\u00fchren. [\u2026] Aus Begeisterung u[nd] um meinem Volk zu n\u00fctzen, trat ich daher unter dem Eindruck des Staatsaktes in der Potsdamer Garnisonskirche u[nd] des vom Reichstag bewilligten Erm\u00e4chtigungsgesetzes unter Zur\u00fcckstellung mancher Bedenken spontan am 1. Mai 33 der Partei bei. Schon wenige Jahre sp\u00e4ter h\u00e4tte ich es nicht mehr getan.\u201c<\/p>\n<p>Unter der \u00dcberschrift \u201eBeim Rechtswahrerbund\u201c erw\u00e4hnte er seine Aufgaben als \u201eEhrenrichter\u201c:<\/p>\n<p>\u201eIn den Rechtswahrerbund kam ich durch meine vorhergehende T\u00e4tigkeit als Schriftf\u00fchrer des bay. Richtervereins (29.9.33). Hier war ich vom 1.5.36 bis 10.6.37 Ehrenrichter f\u00fcr den Gau Oberbayern. Als solcher habe ich eine Sache durch Vergleich erledigt, glaublich 2 Verweise erteilt, die meisten Sachen wegen Geringf\u00fcgigkeit eingestellt u[nd] das Amt wegen Differenzen mit der Berliner Leitung schlie\u00dflich freiwillig niedergelegt.\u201c<\/p>\n<p>Er bat abschlie\u00dfend um eine \u201egerechte Entscheidung\u201c \u2013 so, wie er selbst in seiner 40-j\u00e4hrigen Dienstzeit stets mit \u201eheiligem Ernst Alles gepr\u00fcft u[nd] nach bestem K\u00f6nnen\u201c Entscheidungen gef\u00e4llt habe.<\/p>\n<p>In der Klageschrift der Spruchkammer III M\u00fcnchen vom 10. Januar 1947 wurde Paul Scheppler in die Gruppe I (Hauptschuldige) eingereiht. Zur Begr\u00fcndung hie\u00df es:<\/p>\n<p>\u201eAls Pressereferent des Gaues M\u00fcnchen \u2013 Obb. und Referent f\u00fcr Referendarschulung im Gaustab f\u00e4llt der Betroffene unter die Anlage zum Befreiungsgesetz Teil A: F\/I Ziff. 8 und damit in die Gruppe der Hauptschuldigen. Das Amt eines Vorsitzenden des BNSDJ (Bund nationalsozialistischer Deutscher Juristen) sowie die Mitgliedschaft der NSDAP seit 1933 bedingen [\u2026] die Einstufung in die Klasse II der Verantwortlichen. Aus den Personalakten ist ersichtlich, dass der Betroffene ma\u00dfgeblich an der Liquidation des Bayerischen Richtervereins und seiner \u00dcberf\u00fchrung in den BNSDJ beteiligt war. Seine \u201afruchtbringende\u2018 T\u00e4tigkeit als stellvertretender Ortsgruppenleiter des BNSDJ und Gau-Pressereferent fand h\u00f6chste Anerkennung durch die vorgesetzte Parteistelle.\u201c<\/p>\n<p>Bereits am 15. Januar 1947 richtete sich Paul Scheppler mit seinen Einwendungen zur Klageschrift an die zust\u00e4ndige Spruchkammer. In dem sechsseitigen Dokument widerspricht er vehement den Darstellungen in der Klageschrift. Als belastet k\u00f6nne \u00fcberhaupt nur gelten, wer in einem konkreten Fall \u201enach seiner individuellen Verantwortlichkeit und tats\u00e4chlichen Gesamthaltung [\u2026] die Gewaltherrschaft der NSDAP wesentlich gef\u00f6rdert\u201c habe. Im genannten Schreiben legte er ausf\u00fchrlich dar, warum das in seinem Falle nicht zum Tragen kommen k\u00f6nne, und gelangte zu dem Schluss: \u201eMeine Einstufung in die Gruppe der \u201aHauptschuldigen\u2018 ist rechtlich u[nd] sachlich unhaltbar. Sie beruht auf Missverst\u00e4ndnis der gesetzlichen Vorschriften und Unkenntnis der tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse.\u201c<\/p>\n<p>In seiner Argumentation berief er sich darauf, keinen Rang im Sinne des Gesetzes inne gehabt zu haben. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcsste ein Hauptschuldiger furchtbare Verbrechen begangen haben. \u201eDer Ankl\u00e4ger kann aber gar nichts vorbringen, weil nicht das Geringste vorliegt. Deswegen allein, weil in den Akten steht, dass ich Pressewart war, bin ich doch kein Verbrecher oder gar ein Hauptschuldiger. Oder meint dies der Herr Ankl\u00e4ger vielleicht wirklich im Ernst???\u201c<\/p>\n<p>In den Ausf\u00fchrungen \u00e4u\u00dferte er sich auch zu seiner Rolle bei der Liquidation des bayerischen Richtervereins:<\/p>\n<p>\u201eDie Liquidation der Richtervereine wurde durch den \u201aDeutschen Richterbund\u2018 in Leipzig beschlossen. Ich war als Vertreter des bay[erischen] RV anwesend u[nd] sprach als Einziger dagegen. Es entstand dadurch f\u00fcr mich eine unangenehme Situation, die nur durch das Eingreifen des damaligen Vorsitzenden des DRB [\u2026] gegl\u00e4ttet werden konnte. Damit war auch die Liquidation des bay[erischen] RV nicht mehr aufzuhalten.\u201c<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich sei er zu einem der drei \u201eLiquidatoren\u201c gew\u00e4hlt worden; seine T\u00e4tigkeit habe allerdings lediglich in einer formalen Unterschrift bestanden.<\/p>\n<p>Als Zeugen und Sachverst\u00e4ndige, die seine Angaben best\u00e4tigen k\u00f6nnten, benannte Paul Scheppler den Bayerischen Ministerpr\u00e4sidenten Dr. Hans Erhard, den stellvertretenden Minister der Justiz Dr. Anton Konrad sowie den Pr\u00e4sidenten des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen Dr. Friedrich Welsch. Paul Scheppler forderte abschlie\u00dfend seine vollst\u00e4ndige Entlastung. Noch am gleichen Tag, dem 15. Januar 1947, erteilte er dem M\u00fcnchner Rechtsanwalt Dr. Karl Durst die Vollmacht dar\u00fcber, ihn im \u201eBereinigungsverfahren\u201c zu vertreten.<\/p>\n<p>Am 23. Januar 1947 wandte sich Karl Durst mit einem sechsseitigen Schreiben an die Spruchkammer. Wie sein Mandant hielt der Rechtsanwalt die Anschuldigungen der Klageschrift f\u00fcr haltlos. Als \u201ePressereferent\u201c des NSRB habe Paul Scheppler keineswegs den Rang eines Abteilungsleiters innegehabt (was f\u00fcr die Einstufung eine formale Voraussetzung gewesen w\u00e4re); weder als Gaupressewart noch als stellvertretender Ortsgruppenleiter oder Referent f\u00fcr Referendarschulung habe sein Mandant eine aktive Unterst\u00fctzung des Nationalsozialismus bzw. eine F\u00f6rderung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ausge\u00fcbt. Das Gauehrengericht falle unter keines der im Gesetz genannten Gerichte, weshalb die T\u00e4tigkeit seines Mandanten diesbez\u00fcglich rein formal keine Rolle spielen d\u00fcrfe \u2013 zumal ihm auch hier keine aktive Unterst\u00fctzung des NS nachweisbar sei. Hinsichtlich der Liquidation des bayerischen Richtervereins folgte der Anwalt den Ausf\u00fchrungen seines Mandanten (in der Nachkriegsversion). Seine Ablehnung der \u00dcbernahme des Sondergerichts in M\u00fcnchen und die nicht erfolgte Ernennung zum Landgerichtspr\u00e4sidenten in Deggendorf belegten, dass Paul Scheppler sich von der NSDAP abgewandt, ja als politisch unzuverl\u00e4ssig gegolten habe. F\u00fcr alle Sachverhalte sind Zeugen benannt; \u00fcber 20 eidesstattliche Erkl\u00e4rungen von unterschiedlichen Personen aus dem Umfeld von Paul Scheppler, darunter mehrere Kollegen aus dem Bereich der Justiz, liegen der Akte bei. Sein Mandant \u2013 der sich zu Beginn des Verfahrens selbst noch als Mitl\u00e4ufer eingestuft hatte \u2013 m\u00fcsse als Entlasteter angesehen werden. Und Karl Durst ging noch einen Schritt weiter:<\/p>\n<p>\u201eDer Betroffene hat nach dem Ma\u00df seiner Kr\u00e4fte Widerstand geleistet. Er tat dies einmal durch Ablehnung der \u00dcbernahme des Vorsitzes im Sondergericht, er tat dies weiter durch seine aktive Hilfe f\u00fcr rassisch Verfolgte. Die entsprechenden Beweise [sind] im vorstehenden Schriftsatz aufgef\u00fchrt. Er hat aber durch diesen aktiven Widerstand auch tats\u00e4chlich Schaden erlitten, indem er nicht, wie ihm zugesichert, Landgerichtspr\u00e4sident geworden ist.\u201c<\/p>\n<p>Die \u201eaktive Hilfe f\u00fcr rassisch Verfolgte\u201c bezog sich insbesondere auf die Unterst\u00fctzung von Dr. Karl Oskar Brink, dem Paul Scheppler eine \u201eerhebliche Geldsumme\u201c gegeben haben soll, um diesem die Flucht mit dessen Vater, einem j\u00fcdischen Rechtsanwalt, nach England zu erm\u00f6glichen. Eidesstattliche Zeugenaussagen best\u00e4tigen das. Paul Scheppler hatte Dr. Brink im Dezember 1946 pers\u00f6nlich angeschrieben und ihn um eine Best\u00e4tigung des Sachverhalts gebeten:<\/p>\n<p>\u201eEs w\u00e4re f\u00fcr mich von Nutzen, wenn Sie mir eine \u201aEidesstattliche Erkl\u00e4rung\u2018 des Inhalts zukommen lassen liessen, dass ich, als Sie 1938 mit Ihrem Vater nach England fl\u00fcchteten, ich Ihnen mit einer gr\u00f6sseren Geldsumme aushalf u[nd] es auf diese Weise miterm\u00f6glichte, dass Sie sich rechtzeitig den \u00fcblen Verfolgungen entziehen konnten. Wenn Sie sonst noch ein Urteil \u00fcber mich beif\u00fcgen wollen, wird es mir recht sein.\u201c<\/p>\n<p>Paul Scheppler erhielt auf seine Anfrage jedoch keine Antwort, wie handschriftlich nachtr\u00e4glich auf dem Durchschlag des Briefes vermerkt ist (SSAA, NL 130, 10).<\/p>\n<p>Ministerpr\u00e4sident Hans Erhard und der Pr\u00e4sident des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen Friedrich Welsch lieferten hingegen schriftliche eidesstattliche Erkl\u00e4rungen. Darin bezeugen sie, dass Paul Scheppler \u201ein den ersten Jahren des Naziregimes ein Anh\u00e4nger des Nationalsozialismus\u201c war (Welsch) bzw. \u201esich von der neuen Bewegung einen nationalen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufstieg [erhoffte]. In \u00dcbereinstimmung mit weiten Kreisen des In- Und Auslandes vertrat auch er die Auffassung, man m\u00fcsse sich unbedingt zu einer positiven Mitarbeit bereit finden, um die guten Kr\u00e4fte des Nationalsozialismus zu st\u00e4rken\u201c (Erhard \u00fcber Scheppler). Beide bringen dann \u2013 in \u00dcbereinstimmung mit den Aussagen von Paul Scheppler \u2013 zum Ausdruck, dass er sich \u201ein seinen Erwartungen schon bald schwer entt\u00e4uscht\u201c sah (Erhard) bzw. \u201eimmer ablehnender gegen\u00fcber der Naziideologie\u201c wurde und sich \u201eschliesslich v\u00f6llig davon abgewendet\u201c habe (Welsch). Seine \u201eGesinnungs\u00e4nderung\u201c habe er Ihnen jeweils in pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4chen vorgetragen; \u201epropagandistische oder aktivistische Bet\u00e4tigungen\u201c h\u00e4tten sie keine wahrgenommen. Ministerialdirektor Anton Konrad best\u00e4tigte als Sachverst\u00e4ndiger, dass es seiner Erinnerung nach im Gaustab \u00fcberhaupt kein Amt f\u00fcr Referendarschulung gegeben habe, wie aus der Urteilsbegr\u00fcndung der Spruchkammer M\u00fcnchen hervorgeht.<\/p>\n<p>Die Spruchkammer folgte in ihrem Urteil, das sie auf vier Seiten ausf\u00fchrlich begr\u00fcndete, weitgehend den Ausf\u00fchrungen des Betroffenen und seines Anwalts: Mit rechtskr\u00e4ftigem Spruchkammerentscheid vom 1. M\u00e4rz 1947 wurde der Landgerichtsdirektor Dr. Paul Scheppler in die Gruppe IV (Mitl\u00e4ufer) eingereiht und mit einer S\u00fchne von 2.000, &#8211; RM (zuz\u00fcglich 603, &#8211; RM Verfahrenskosten) belegt. Auf Antrag des Betroffenen wurde eine Ratenzahlung (200, &#8211; RM monatlich) bewilligt. In der umfangreichen Begr\u00fcndung werden die eidesstattlichen Erkl\u00e4rungen von Ministerpr\u00e4sident Hans Erhard und Oberlandesgerichtspr\u00e4sident Friedrich Welsch ausf\u00fchrlich zitiert. Auch hinsichtlich der \u00dcberf\u00fchrung des bayerischen Richtervereins in den BNSDJ schenkt die Spruchkammer \u201eangesichts der offensichtlichen Wahrheitsliebe des Betroffenen und mangels jedes positiven Beweises in gegenteiliger Richtung vollen Glauben\u201c:<\/p>\n<p>\u201eDie Liquidation des bayr[ischen] Richtervereins erscheint der Spruchkammer als eine allgemeine, machtpolitische nationalsozialistische Massnahme beim Machtantritt zum Zwecke der Gleichschaltung aller fr\u00fcheren Beamten-Organisationen, die dem Betroffenen, der diese Massnahmen nicht einmal gebilligt oder gef\u00f6rdert hat, nicht als Belastung zugerechnet werden kann.\u201c<\/p>\n<p>\u201eRechtserheblich\u201c blieb einzig der Eintritt von Paul Scheppler in die NSDAP. Mit der Entscheidung der Spruchkammer verbanden sich \u201ekeine Bedenken gegen die Wiedereinstellung des Betroffenen bei seiner Dienststelle\u201c (Bescheinigung vom 22.04.1947, StA M\u00fcnchen, SpkA K 1597). Paul Scheppler stellte allerdings einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand, aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden. Laut Attest vom 12. August 1947 litt er \u201ean Entartung der Blutgef\u00e4\u00dfe (Arteriosklerose)\u201c (SSAA, NL 130, 10). Er sollte nicht mehr in den Justizdienst zur\u00fcckkehren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Quellen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>BArch, R 3001\/73920<\/li>\n<li>BArch, R 9361-II\/1085878<\/li>\n<li>BArch, PA, Altsign. 04755 011<\/li>\n<li>StA M\u00fcnchen, SpkA K 1597<\/li>\n<li>BayHStA M\u00fcnchen, Offizierspersonalakten 2498<\/li>\n<li>SSAA, NL 130, 10<\/li>\n<li>SSAA, ZAS 01, 4469<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Literatur:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Fischer, Willibald: Dr. Paul Scheppler. In: Aschaffenburger Jahrbuch 1 (1945\/51), S. 280 \u2013 282.<\/li>\n<li>Pollnick, Carsten: Aschaffenburger Stra\u00dfennamen. Aschaffenburg 1990.<\/li>\n<li>Ponnath, Heinz: Der Bayerische Richterverein im Jahre 1933. In: Deutsche Richterzeitung 2007, S. 150.<\/li>\n<li>Scheppler, Paul Rudolf: Aschaffenburg vor 100 Jahren. Aus der Zeit und dem Leben des Aschaffenburger Kaufmannes und Magistratsrates Franz Josef Scheppler (1795 \u2013 1858). In: Aschaffenburger Geschichtsbl\u00e4tter 31 (1939) Nr. 2 \u2013 5.<\/li>\n<li>Scheppler, Paul: Richter und Nationalsozialismus (II.). In: Deutsche Richterzeitung 25 (1933), S. 131.<\/li>\n<li>Scheppler, Paul: Die Beschr\u00e4nkung der Rechtsmittel und des Umfangs der Beweisaufnahme im Strafproze\u00df. In: Deutsche Richterzeitung 25 (1933), S. 74\u00a0f.<\/li>\n<li>Sunnus, Michael: Der NS-Rechtswahrerbund (1928 \u2013 1945). Zur Geschichte der nationalsozialistischen Juristenorganisation. Frankfurt am Main et al. 1990.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schepplerweg (Innenstadt), benannt 1957 nach Paul Rudolf Scheppler (1883 \u2013 1950) Jurist, \u201eAschaffenburg und das Kurmainzer Recht\u201c (posthum ver\u00f6ffentlicht 1973) (Umwidmung der Stra\u00dfe im Jahr 2024) * 28. 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